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Was tun, wenn's gekracht hat?
 

2009 hat die Polizei in Deutschland
knapp 2,3 Millionen Verkehrsunfälle erfasst,
320.000-mal kam es dabei zu einem
Personenschaden.

Quelle: ADAC

Kein Unfall gleicht einem anderen...

Ein Unfall kommt immer unerwartet. Auch wenn es schwer fällt:
Jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren.

 

Nach dem Absichern der Unfallstelle (Warnblinklicht an, Warndreieck aufgestellt, gegebenfalls
Warnweste angezogen) ist wichtig, dass die Geschädigten die Beweise sichern.
Das heißt konkret: Schreiben Sie Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten auf.
Fotografieren Sie die Unfallstelle von allen Seiten, zur Not auch mit der Handy-Kamera,
und achten Sie darauf, messbare Punkte wie Kanaldeckel, Licht-masten oder
Verkehrszeichen festzuhalten.

Hilfreich ist es auch, einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen.
Beide Parteien sollten ihn unterschreiben. Mit Hilfe dieses Standardformulars soll der
Unfallhergang geschildert werden, er ist kein Schuldanerkenntnis. Am besten legt man
sich zwei Exemplare ins Handschuhfach, auf die man im Notfall zurückgreifen kann.

Gibt es Unfallzeugen, notieren Sie deren Daten. Deren Sicht kann vor allem bei
Meinungsverschieden-heiten Klarheit bringen. Experten raten außerdem, am
Unfallort keinesfalls eine Schuld einzuräumen. Die Schuldfrage wird hinterher von
Versicherung oder Polizei geprüft.

Apropos Polizei: Sind sich die Unfallgegner einig, müssen sie nicht zwingend die
Polizei rufen. Diese sollte man holen, wenn es Verletzte gegeben hat, bei hohen
Sachschaden oder wenn Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren.

Hier geht es zum Europäischen Unfallbericht.

www.kfz-auskunft.de/info/unfallhilfe.html

 
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letzte Änderung: 24.02.2013